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Zuschuss der Pflegekasse für den Badumbau: So läuft der Antrag

Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 € pro Person für Umbauten, die das Leben mit Pflegegrad leichter machen. Ein neues, sicheres Bad ist der häufigste Fall. Hier lesen Sie, wer den Zuschuss bekommt, wie hoch er ist und wie Sie ihn ohne Fehler beantragen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Bis zu 4.180 € pro Person mit Pflegegrad, bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt bis zu 16.720 €
  • Schon ab Pflegegrad 1, unabhängig von Einkommen und Vermögen
  • Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden
  • Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse, am besten bevor die Arbeiten beginnen
  • Alle Umbauten, die zur gleichen Zeit nötig sind, gelten als eine Maßnahme

Wer hat Anspruch auf den Zuschuss?

Den Zuschuss bekommt jede Person, die einen Pflegegrad hat, egal ob Pflegegrad 1 oder 5. Rechtsgrundlage ist § 40 Abs. 4 SGB XI. Die Pflegekasse spricht dabei von „wohnumfeldverbessernden Maßnahmen“.

Voraussetzung ist, dass der Umbau die Pflege zu Hause ermöglicht, deutlich erleichtert oder Ihnen ein selbstständigeres Leben ermöglicht. Beim Bad ist das fast immer der Fall: Wer nicht mehr sicher in die Wanne steigen kann, braucht eine Dusche ohne Einstieg.

Einkommen und Vermögen spielen keine Rolle. Auch Mieter können den Zuschuss bekommen, sie brauchen aber die Zustimmung des Vermieters.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Pro Person mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € je Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, werden die Beträge zusammengerechnet, höchstens aber für vier Personen.

Personen mit Pflegegrad im HaushaltMöglicher Zuschuss
1 Personbis zu 4.180 €
2 Personenbis zu 8.360 €
3 Personenbis zu 12.540 €
4 oder mehr Personenbis zu 16.720 €

Der Zuschuss deckt höchstens die tatsächlichen Kosten. Kostet der Umbau weniger, zahlt die Kasse auch weniger.

Was wird im Bad gefördert?

Gefördert werden Umbauten, die Barrieren abbauen oder die Pflege erleichtern. Typisch im Bad sind:

  • bodengleiche Dusche statt Badewanne
  • rutschhemmende Fliesen oder Bodenbeläge
  • Haltegriffe und Stützklappgriffe
  • erhöhtes oder versetztes WC
  • unterfahrbares Waschbecken
  • breitere Tür, damit Rollator oder Rollstuhl passen

Die Arbeiten, die für den Umbau nötig sind, gehören dazu, zum Beispiel Fliesen, Sanitär und Elektrik. Nicht gefördert werden reine Schönheitsreparaturen ohne Bezug zur Pflege.

Wie viel Zuschuss ist bei Ihnen möglich?

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Der Antrag Schritt für Schritt

  1. Pflegegrad klären. Ohne Pflegegrad gibt es keinen Zuschuss. Ist noch keiner vorhanden, stellen Sie zuerst diesen Antrag bei der Pflegekasse.
  2. Beratung und Kostenvoranschlag. Ein Fachbetrieb schaut sich das Bad an und erstellt einen Kostenvoranschlag, aus dem hervorgeht, welche Arbeiten nötig sind.
  3. Antrag stellen. Der Antrag ist formlos möglich. Legen Sie den Kostenvoranschlag bei und beschreiben Sie kurz, warum der Umbau die Pflege oder den Alltag erleichtert. Viele Kassen haben auch ein eigenes Formular.
  4. Entscheidung abwarten. Die Pflegekasse muss zügig entscheiden, in der Regel innerhalb von drei Wochen. Wird ein Gutachter beteiligt, kann es bis zu fünf Wochen dauern.
  5. Umbauen. Nach der Zusage beginnen die Arbeiten.
  6. Abrechnen. Sie reichen die Rechnung bei der Pflegekasse ein. Je nach Kasse wird der Zuschuss an Sie oder direkt an den Handwerksbetrieb ausgezahlt.
Achtung: Erst Antrag, dann Umbau

Der häufigste und teuerste Fehler: Die Arbeiten beginnen, bevor der Antrag bei der Pflegekasse liegt. Viele Kassen lehnen dann ab. Stellen Sie den Antrag deshalb immer vor Baubeginn.

Diese Fehler sollten Sie vermeiden

  • Mit dem Umbau anfangen, bevor der Antrag gestellt ist
  • Einen ungenauen Kostenvoranschlag einreichen, aus dem nicht hervorgeht, was gemacht wird
  • Nicht begründen, warum der Umbau die Pflege erleichtert
  • Als Mieter ohne Zustimmung des Vermieters umbauen
  • Umbauten in mehrere Anträge aufteilen: Was zur gleichen Zeit nötig ist, gilt als eine Maßnahme

Gibt es den Zuschuss mehrmals?

Ja, wenn sich die Pflegesituation ändert. Verschlechtert sich zum Beispiel der Gesundheitszustand und werden dadurch weitere Umbauten nötig, können Sie einen neuen Antrag stellen.

Weitere Möglichkeiten, Geld zu sparen

  • Steuer: Den Teil der Handwerkerkosten, den Sie selbst tragen, können Sie oft als Handwerkerleistung absetzen (§ 35a EStG). Fragen Sie dazu Ihre Steuerberatung.
  • Förderprogramme: Für altersgerechte Umbauten gibt es je nach Lage weitere Programme, etwa von der KfW oder von Kommunen. Ob gerade Mittel verfügbar sind, ändert sich häufig. Wir prüfen das im Beratungsgespräch mit Ihnen.

Wir kümmern uns um Antrag und Umbau

Pflegebad24 übernimmt Beratung, Kostenvoranschlag, Antrag und Umbau aus einer Hand. Im Raum Verden kommen wir kostenlos zu Ihnen nach Hause.

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Entscheidung Ihrer Pflegekasse.