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Pflegegrad beantragen: So gehen Sie Schritt für Schritt vor

Ein Pflegegrad ist der Schlüssel zu vielen Leistungen der Pflegekasse, auch zum Zuschuss für ein barrierefreies Bad. Hier erfahren Sie, wie der Antrag funktioniert, wie die Begutachtung abläuft und wie Sie sich gut vorbereiten.

Das Wichtigste in Kürze
  • Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse, sie sitzt bei Ihrer Krankenkasse
  • Für den Anfang reicht ein Anruf oder ein formloses Schreiben
  • Danach begutachtet der Medizinische Dienst, bei Privatversicherten Medicproof
  • Die Pflegekasse soll innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden
  • Leistungen gibt es rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung

Wer kann einen Pflegegrad bekommen?

Einen Pflegegrad bekommt, wer wegen gesundheitlicher Einschränkungen im Alltag nicht mehr alles allein schafft und voraussichtlich für mindestens sechs Monate Hilfe braucht. Das Alter spielt keine Rolle.

Außerdem müssen Sie in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre in der Pflegeversicherung gewesen sein. Das ist bei den meisten Menschen der Fall.

Der Antrag Schritt für Schritt

  1. Antrag stellen. Rufen Sie bei der Pflegekasse an oder schreiben Sie formlos, dass Sie Leistungen der Pflegeversicherung beantragen. Angehörige können das mit Vollmacht übernehmen.
  2. Formular ausfüllen. Die Kasse schickt Ihnen ein Formular, das Sie ausgefüllt zurücksenden.
  3. Termin abwarten. Der Medizinische Dienst meldet sich und vereinbart einen Termin, meist bei Ihnen zu Hause.
  4. Begutachtung. Eine Gutachterin oder ein Gutachter prüft, wie selbstständig Sie im Alltag noch sind.
  5. Bescheid erhalten. Die Pflegekasse entscheidet auf Grundlage des Gutachtens und schickt Ihnen einen Bescheid.
  6. Bescheid prüfen. Sind Sie nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Wie wird der Pflegegrad ermittelt?

Die Begutachtung schaut auf sechs Lebensbereiche:

  • Mobilität: zum Beispiel Aufstehen, Treppensteigen, Gehen in der Wohnung
  • Geistige und kommunikative Fähigkeiten: zum Beispiel Orientierung und Verstehen
  • Verhalten und psychische Probleme: zum Beispiel Unruhe oder Ängste
  • Selbstversorgung: zum Beispiel Waschen, Anziehen, Essen
  • Umgang mit Krankheit und Therapie: zum Beispiel Medikamente, Arztbesuche
  • Alltag und soziale Kontakte: zum Beispiel Tagesablauf und Beschäftigung

Aus den Ergebnissen entsteht eine Punktzahl. Sie bestimmt den Pflegegrad:

PunktePflegegrad
12,5 bis unter 27Pflegegrad 1
27 bis unter 47,5Pflegegrad 2
47,5 bis unter 70Pflegegrad 3
70 bis unter 90Pflegegrad 4
90 bis 100Pflegegrad 5

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So bereiten Sie sich auf die Begutachtung vor

  • Pflegetagebuch: Notieren Sie ein bis zwei Wochen lang, wobei und wie lange Hilfe nötig ist
  • Unterlagen bereitlegen: Arztberichte, Medikamentenplan und eine Liste der Hilfsmittel
  • Eine vertraute Person dabeihaben: Angehörige oder die Pflegeperson können ergänzen, was im Gespräch fehlt
  • Fragen notieren: Schreiben Sie vorher auf, was Sie wissen möchten
Tipp: Nicht zu gut darstellen

Viele Menschen wollen beim Besuch zeigen, was sie alles noch können. Schildern Sie stattdessen ehrlich, wobei Sie Hilfe brauchen, auch an schlechten Tagen. Sonst fällt der Pflegegrad oft zu niedrig aus.

Was bringt ein Pflegegrad?

Je nach Pflegegrad gibt es unterschiedliche Leistungen, zum Beispiel:

  • Pflegegeld oder Pflegesachleistungen für die Pflege zu Hause
  • Entlastungsbetrag für Hilfe im Alltag
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, etwa Handschuhe oder Desinfektionsmittel
  • Zuschuss bis zu 4.180 € für Umbauten wie ein barrierefreies Bad

Den Zuschuss für Umbauten gibt es schon ab Pflegegrad 1.

Pflegegrad und Bad: der richtige Zeitpunkt

Sie können das Bad schon planen und einen Kostenvoranschlag einholen, während der Pflegegrad noch geprüft wird. Den Antrag auf Zuschuss stellen Sie bei der Pflegekasse, bewilligt wird er, sobald der Pflegegrad feststeht. Mit dem Umbau beginnen Sie erst nach der Zusage.

Wir planen Ihr Bad, während der Pflegegrad geprüft wird

So kann es nach der Zusage schnell losgehen. Pflegebad24 übernimmt Beratung, Kostenvoranschlag, Antrag und Umbau aus einer Hand. Im Raum Verden kommen wir kostenlos zu Ihnen.

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Pflege- oder Rechtsberatung. Kostenlose Beratung bieten Pflegestützpunkte und die Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse.