Zum Inhalt springen

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Was die Pflegekasse alles fördert

Hinter dem sperrigen Begriff steckt ein wichtiger Zuschuss: Bis zu 4.180 € pro Person zahlt die Pflegekasse für Umbauten, die das Leben mit Pflegegrad zu Hause erleichtern. Das Bad ist nur ein Beispiel. Hier finden Sie einen Überblick.

Das Wichtigste in Kürze
  • Bis zu 4.180 € pro Person mit Pflegegrad, höchstens 16.720 € pro Haushalt
  • Gefördert werden feste Umbauten, keine beweglichen Hilfsmittel
  • Alles, was zur gleichen Zeit nötig ist, gilt als eine Maßnahme
  • Den Antrag stellen Sie vor Beginn der Arbeiten bei der Pflegekasse

Was bedeutet wohnumfeldverbessernd?

Gemeint sind Umbauten und Anpassungen der Wohnung, die die Pflege zu Hause ermöglichen, deutlich erleichtern oder ein möglichst selbstständiges Leben wiederherstellen. Rechtsgrundlage ist § 40 Abs. 4 SGB XI.

Gefördert werden feste Veränderungen an der Wohnung. Bewegliche Hilfen wie ein Duschstuhl zählen dagegen zu den Hilfsmitteln.

Beispiele aus der ganzen Wohnung

  • Bad: bodengleiche Dusche, erhöhtes WC, Haltegriffe, unterfahrbares Waschbecken
  • Türen und Flure: breitere Türen, Schwellen entfernen
  • Treppen: Treppenlift, zusätzlicher Handlauf
  • Eingang: Rampe, Haltegriffe, bessere Beleuchtung
  • Küche: Arbeitsflächen und Schränke in erreichbarer Höhe
  • Umzug: auch der Umzug in eine barrierefreie Wohnung kann bezuschusst werden

Wie viel Zuschuss ist bei Ihnen möglich?

Unser Zuschuss-Check zeigt es Ihnen in einer Minute. Kostenlos und unverbindlich.

Jetzt Zuschuss prüfen

Wie hoch ist der Zuschuss?

Personen mit Pflegegrad im HaushaltMöglicher Zuschuss
1 Personbis zu 4.180 €
2 Personenbis zu 8.360 €
3 Personenbis zu 12.540 €
4 oder mehr Personenbis zu 16.720 €

Der Zuschuss deckt höchstens die tatsächlichen Kosten.

Eine Maßnahme, ein Zuschuss

Alle Umbauten, die zum Zeitpunkt des Antrags nötig sind, gelten zusammen als eine Maßnahme, auch wenn sie verschiedene Räume betreffen. Planen Sie deshalb am besten alles auf einmal.

Ändert sich die Pflegesituation später und werden neue Umbauten nötig, können Sie erneut einen Zuschuss beantragen.

Achtung: Erst Antrag, dann Umbau

Beginnen die Arbeiten, bevor der Antrag bei der Pflegekasse liegt, lehnen viele Kassen den Zuschuss ab. Stellen Sie den Antrag deshalb immer vor Baubeginn.

So gehen Sie vor

  1. Pflegegrad. Ohne Pflegegrad gibt es keinen Zuschuss. Ist noch keiner vorhanden, beantragen Sie ihn zuerst.
  2. Bedarf klären. Welche Umbauten erleichtern den Alltag am meisten? Eine Pflegeberatung oder ein Fachbetrieb hilft dabei.
  3. Kostenvoranschlag. Lassen Sie sich die Arbeiten genau aufschlüsseln.
  4. Antrag. Reichen Sie Antrag und Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse ein.
  5. Zusage. Warten Sie die Entscheidung ab.
  6. Umbau und Abrechnung. Nach dem Umbau reichen Sie die Rechnung ein.

Das Bad ist unser Spezialgebiet

Pflegebad24 plant Ihr barrierefreies Bad, erstellt den Kostenvoranschlag für die Pflegekasse und übernimmt den Umbau. Im Raum Verden kommen wir kostenlos zu Ihnen.

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Entscheidung Ihrer Pflegekasse.